Die Satzung ( Druckversion ) regelt alles über die
Genossenschaft. Bestandteile der Satzung sind auch die Nutzungsordnung sowie die Grundwerte der Genossenschaft.
Der Freistellungsauftrag (PDF) ist notwendig, um die Dividendenauszahlung ohne Abzug
von Kapitalertragsteuer zu erhalten.
Anteil
Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil (200,- EUR) zeichnen und darauf mindestens 10% (20,- EUR) einzahlen.
Sobald der gezeichnete Anteil voll eingezahlt ist, können weitere Anteile erworben werden - maximal jedoch 2.500 Anteile (500.000,- EUR).
Dabei müssen alle Anteile, bis auf den jeweils letzten
voll eingezahlt werden, der letzte Anteil weiterhin zu mindestens 10%.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf das Konto der Genossenschaft.
Vor der Zeichnung eines weiteren Anteils müssen die bisherigen Anteile eingezahlt sein.
Laut Satzung besteht eine Haftung lediglich bis zur Höhe der gezeichneten Anteile,
eine Nachschusspflicht gibt es nicht.
Kündigung / Auszahlung
Du kannst deine gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum
Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Generalversammlung den
Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres festgestellt hat.
Auch eine Auszahlung von Teilen der Beteiligung ist möglich. Gerne sprechen wir einen "Rentenplan" ab.